Stopp Air Base Ramstein - Keinen Drohnenkrieg!
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Peter Becker (IALANA) Auftaktkundgebung in Ramstein

Liebe Gegnerinnen und Gegner der Air Base Ramstein,

ich bin von der IALANA. Der Kampf gegen den Drohnenkrieg über die Air Base Ramstein zählt zu unseren Schwerpunkten. Wir haben Wolfgang Jung in seinem Prozess gegen die Drohnenkriegführung bis zum Bundesverwaltungsgericht unterstützt. Zwar haben wir im Ergebnis leider verloren. Aber das Urteil gibt viele wertvolle Hinweise und unterstützt parallele Prozesse von direkt Betroffenen.

Wir möchten Folgendes klarmachen: Die Drohnenkriegführung ist verbrecherisch. Denn es werden im Ergebnis viel mehr Zivilisten als Kombattanten getötet. Das ist ein Verstoß gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht. Dazu kommt, dass Ramstein auch benutzt wird zur Drohnenkriegführung der CIA. Da die CIA kein Kombattant ist, sondern ein Geheimdienst, ist diese Kriegführung von vornherein illegal. Denn sie verstößt gegen das Gewaltverbot aus Art. II Abs. 4 der UN-Charta und ist auch keine Selbstverteidigung.

Wie von der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zugegeben, ist die Air Base Ramstein für die Drohnenkriegführung wegen ihrer Relaisstation unverzichtbar. Da Deutschland via Stationierungsabkommen und Liegenschaftsvertrag deutschen Boden für diese Kriegführung zur Verfügung stellt, beteiligt sich Deutschland in persona Bundesregierung an der Kriegführung und handelt selbst illegal und verbrecherisch. Deswegen muss die deutsche Unterstützung für diese Kriegführung sofort eingestellt werden.

Die Drohnenkriegführung ist ja nicht nur auf die Großdrohnen der US-Luftwaffe (und Israels) beschränkt. Vielmehr werden inzwischen Kaufhausdrohnen zu Kampfdrohnen umgerüstet. In einer Beilage zur FAZ stand kürzlich, dass eine kleine Drohnen des „Islamischen Staats“ über der irakischen Stadt Mossul zwei Granaten ausgeklinkt hat, die mehrere irakische Soldaten töteten. Das wiederholte sich hundertfach. Die irakischen Truppen waren den Mini-Drohnen der Terroristen schutzlos ausgeliefert.

Deswegen entwickelt das Pentagon Laserwaffen gegen diese Mini-Drohnen. So bewegt sich inzwischen auch die Drohnenkriegführung in der Rüstungsspirale und treibt den Irrsinn dieser Kriegführung fort.

Ich habe deswegen den Entwurf eines völkerrechtlichen Abkommens zur Drohnenkriegführung entwickelt, der zurzeit von der IALANA diskutiert wird. Beispiele sind das Chemiewaffen- und das Landminenabkommen. Der Entwurf sieht nach einer Übergangszeit eine vollständige Illegalisierung der Drohnenkriegführung vor.

Warum eine Übergangszeit? Wir stellen fest, dass viele Regierungen die Einzelheiten der Drohnenkriegführung gar nicht kennen, obwohl sie sie politisch mittragen. Das gilt auch für die Bundesregierung. Beispielsweise wurden in Afghanistan im NATO-Einsatz ISAF Drohnen verwendet, durch die in großem Umfang Zivilisten getötet wurden. Es ist vorgeschrieben, dass jeder Einsatz, bei dem derartige Schäden eingetreten sind, nach den Regeln des sogenannten ‚Battle Damage Assessment‘ (BDA) untersucht wird. Da die Bundeswehr an ISAF beteiligt ist, kennt sie das Missverhältnis zwischen getöteten Kombattanten und Zivilisten. Aber die Ergebnisse werden geheim gehalten.

Die Übergangsphase soll dazu genutzt werden, die eigene und fremde Drohnenkriegführung aufzuklären und zu bewerten. Dabei wird sich herausstellen, dass die weit überwiegende Zahl der Drohneneinsätze illegal war. Dann muss das Parlament entscheiden, ob die Drohnenkriegführung aufgenommen oder fortgesetzt werden soll. Unsere Prognose ist: Sie muss eingestellt werden.

Vor diesem Hintergrund wirkt es besonders prekär, dass der Bundestag gerade die Anschaffung von – zunächst unbewaffneten – Aufklärungsdrohnen beschlossen hat, die vom israelischen Militär geleast werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll entschieden werden, ob Bewaffnungssysteme angeschafft werden. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass der Bundestag erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden“ muss. Die Bundesregierung muss hierzu eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.

Wir fordern den Bundestag auf, diese Würdigung sofort vorzunehmen. Material und Erfahrungen sind genug da. Die Phase der drei Affen – nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – muss endlich beendet werden. Deutschland darf sich nicht an der Drohnenkriegführung beteiligen, sondern muss im Gegenteil Anführer für die Einführung eines völkerrechtlichen Abkommens über die Drohnenkriegführung werden. Dazu ist sie nach dem Friedensgebot des Grundgesetzes verpflichtet.

Ich danke Ihnen!

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