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Friedensaktivist beantragt Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht

Der Friedensaktivist Martin Singe stellte beim Generalbundsanwalt den Antrag auf Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen des Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und gegen das Gewaltverbot der UN-Charta – § 13 VStGB i.V.m. Art. 25 und 26 GG, Art. 2 Abs. 4 UN Charta.

Gegenstand des Antrags ist die militärische, logistische oder politische Unterstützung der USA durch die Bundesregierung beim Angriffskrieg gegen den Iran. So gestattet die Bundesregierung dem Nachschub des US-Militärs nicht nur das Überfliegen des deutschen Luftraum, sondern sie gestattet auch weiterhin die Nutzung der Air Base Ramstein, über die unter anderem auch die notwendigen Steuerungssignale für die tötlichen Drohnenangriffe in den Nahen Osten weitergeleitet werden.

Ohne die Air Base wären diese Drohnenangriffe und auch der dringend benötigte Nachschub auch an Israel wahrscheinlich gar nicht möglich.

Dass hier ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorliegt, erklärt sich unter anderem auch aus der Bewertung durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier bei der Jubiläumsfeier zu 75 Jahre Auswärtiges Amt: „Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen.“

Wie unter anderem auch in der junge Welt vom 01.04.2026 zu lesen ist, sieht Singe durch diese Beurteilungen die Bundesregierung in der Pflicht, „das Gewaltverbot des Völkerrechts zu achten und jedwede Mitwirkungshandlung an völkerrechtswidrigen Gewalteinsätzen zu unterlassen“.

Singe möchte mit der Anzeige auch die Forderung Nachdruck verleihen, „sofort die Überflugrechte für die USA für Iran-Einsätze und die Nutzung von Ramstein und Spangdahlem zu stoppen“.

Wir unterstützen diese Forderung und gehen einen Schritt weiter: Wir fordern die endgültige Schließung der Air Base Ramstein – Aufruf der Kampagne.